AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Dayos/Ironclad Catering & Veranstaltungsservice UG
1. Allgemeines
Diese AGB´s von Dayos & Ironclad Catering & Veranstaltungsservice UG gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall schriftlich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird.
Kunde ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In diesem Sinne ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist in diesem Sinne jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des umseitig näher ausgeführten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Angebotes von Dayos/Ironclad UG durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder per E-Mail annehmen. Angebote von Dayos/Ironclad UG haben vor Eintritt einer vertraglichen Bindung durch Annahme des Kunden eine vorvertragliche Geltungsdauer von einer Woche gerechnet ab dem Zugang beim Kunden. Nach Ablauf der Befristung des Angebotes kann dieses nicht mehr durch den Kunden angenommen werden.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Organisieren und die Durchführung einer durch den Kunden als Veranstalter durchgeführten Veranstaltung. Der Leistungsumfang richtet sich nach den umseitig näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden.
Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden von Dayos/Ironclad UG im Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht.
Der Kunde sichert zu, dass er für seine Veranstaltung ein geeignetes Gelände gemäß den Vorgaben im Angebot, insbesondere hinsichtlich Mindestgröße, Tragfähigkeit und Ebenerdigkeit bzw. Gefälle (maximal 2 v.H.) zur Verfügung steht, welches direkt mit Lieferwagen zulässigem Gelände angefahren werden kann. Anschlüsse für Strom (16A), Wasser und Abwasser werden vom Kunden gestellt.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Zubereitung der Speisen ggfs. mit offenem Feuer erfolgt und sichert zu, dass der vorgesehene Veranstaltungsort hierfür geeignet ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise von Dayos/IRONCLAD UG sind Nettopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich noch anfallende Kosten. z. B. insbesondere für Anfahrt, Übernachtung von Personal vor Ort etc., werden gesondert angegeben und sind aus dem Angebot für den Kunden ersichtlich.
Die Rechnung ist zu 100 % zzgl. evtl.Kaution für Fahrzeuge oder Gerätschaften vor der Veranstaltung zu zahlen, ein Zahlungsziel ergibt sich aus der zum Angebot/Vertrag gehörigen Rechnung.
Der Mindestumsatz je Veranstaltung ergeht aus dem einzelnen Angebot und ist für den Kunden ersichtlich, wird dieser MU. nicht erreicht, wird die Differenz in Form einer Zusatzmiete fällig.
Bei Personaldienstleistungen (wie z.B.Mietkochservice) gilt eine Mindesteinsatzzeit je Tag von mindestens sechs
(6) vollen Arbeitsstunden. Die Mindesteinsatzzeit wird auch dann voll abgerechnet, wenn an einem Arbeitstag weniger Stunden geleistet werden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder von Dayos/Ironclad UG anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten
Gegenforderungen berechtigt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Detaillierte Angebote und Kostenvoranschläge kosten 100,00 €/St. zzgl. MwSt . Dieser Betrag wird im Falle einer verbindlichen Reservierung, auf den Rechnungsbetrag der gebuchten
Leistungen wieder gut geschrieben.
5. Stornierung
Der Vertrag ist durch den Kunden bis 30 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 35% des vereinbarten Preises kündbar. Bei Kündigung ab 30 Tagen vor Leistungstermin werden 75 % des vereinbarten Preises oder zu erwartenden Umsatzes fällig.
6. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen
Der Kunde ist als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunde gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er Dayos/Ironclad UG im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre.
Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind auch musikrechtliche Genehmigungen (z.B. GEMA).
Der Kunde/Veranstalter haftet für alle durch Dayos/Ironclad UG eingebrachten Sachen & Gegenstände.
7. Freistellung für Schäden und Schadensersatz
Die Haftung von Dayos/IroncladUG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.
8. Schäden
Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.
9. Zeitweise Überlassung
Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch vor und nach Ende der Veranstaltung zeitweise überlassen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können damit nicht aufgerechnet werden.
10. Reklamationen
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von Dayos/Ironclad UG durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.
11. Foto & Videoaufnahmen
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Dayos/Ironclad UG die auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.
12. Entsorgung
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, das der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.
Copyright Ironclad Catering & Veranstaltungsservice UG
Dayo´s
Food Catering & Cooking Service
Schmölderstraße 61
41239 Mönchengl.
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung!
+49 2166 3106235
(Mo.-Fr. 9:00-16.00 Uhr)
oder
dayo@dayos.eu
dayocooking@googlemail.com
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