AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Ironclad Catering & Veranstaltungsservice UG

 

1. Allgemeines

Diese AGB´s von Ironclad Catering & Veranstaltungsservice UG gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall schriftlich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird.

Kunde ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In diesem Sinne ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist in diesem Sinne jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des umseitig näher ausgeführten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Angebotes von Ironclad UG durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich, mündlich oder per E-Mail annehmen. Angebote von Ironclad UG haben vor Eintritt einer vertraglichen Bindung durch Annahme des Kunden eine vorvertragliche Geltungsdauer von einer Woche gerechnet ab dem Zugang beim Kunden. Nach Ablauf der Befristung des Angebotes kann dieses nicht mehr durch den Kunden angenommen werden. 

 

3. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das Organisieren und die Durchführung einer durch den Kunden als Auftraggeber durchgeführten Veranstaltung oder eines Projektes (z.B. Beratung, Konzepterstellung etc.). Der Leistungsumfang richtet sich nach den umseitig näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden.

Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden von Ironclad UG im Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht.

Der Kunde sichert zu, dass er für seine Veranstaltung ein geeignetes Gelände gemäß den Vorgaben im Angebot, insbesondere hinsichtlich Mindestgröße, Tragfähigkeit und Ebenerdigkeit bzw. Gefälle (maximal 2 v.H.) zur Verfügung steht, welches direkt mit Lieferwagen zulässigem Gelände angefahren werden kann. Anschlüsse für Strom (16A oder 32 A CEE), Wasser und Abwasser werden vom Kunden gestellt.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Zubereitung der Speisen ggfs. mit offenem Feuer erfolgt und sichert zu, dass der vorgesehene Veranstaltungsort hierfür geeignet ist. 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise von IRONCLAD UG sind Nettopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich noch anfallende Kosten. z. B. insbesondere für Anfahrt, Übernachtung von Personal vor Ort etc., werden gesondert angegeben und sind aus dem Angebot für den Kunden ersichtlich.

Die Rechnung ist zu 100 % zzgl. evtl.Kaution für Fahrzeuge oder Gerätschaften vor der Veranstaltung zu zahlen, ein Zahlungsziel ergibt sich aus der zum Angebot/Vertrag gehörigen Rechnung. Im Falle eines Zahlungsverzuges, wird der Gesamtbetrag nebst 6% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz in voller Höhe und sofort fällig, sowie zzgl. eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €.

 

Der Mindestumsatz je Veranstaltung beträgt 1200,00 € zzgl. Ust., wird dieser MU. nicht erreicht, wird die Differenz in Form einer Zusatzmiete fällig.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder von Ironclad UG anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Detaillierte Angebote und Kostenvoranschläge kosten 140,00 €/St. zzgl. MwSt . Dieser Betrag wird im Falle einer verbindlichen Reservierung, auf den Rechnungsbetrag der gebuchten Leistungen wieder gut geschrieben. 

 

Stundensätze & Preise netto:

 

Beratung, Projektleitung, administrativer Bearbeitungsaufwand (z.B. bei Verwaltungs- & Behördenanliegen u.a.), 

Leistungen aus überlassener Geschäftsleitung: 75,00 € je angefangener Std.

 

Küchenleitung: 46,80 €/Std.

Köche/innen: 34,80 €/Std.

 

Logistik (An-/Abfahrt, Transporte, Besorgungsfahrten) 1,75 €/km

 

Weitere Leistungen & Preise auf Anfrage.

 

 

5. Stornierung

Der Vertrag ist durch den Kunden bis 30 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 35% des vereinbarten Preises kündbar. Bei Kündigung ab 30 Kalendertagen vor Leistungstermin werden 75 % des vereinbarten Preises oder zu erwartenden Umsatzes fällig.

 

6. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen

Der Kunde ist als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunde gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er Ironclad UG im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre.

Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind auch musikrechtliche Genehmigungen (z.B. GEMA).

 

Der Kunde/Veranstalter haftet für alle durch Ironclad UG eingebrachten Sachen & Gegenstände.

 

7. Freistellung für Schäden und Schadensersatz

Die Haftung von IroncladUG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten. 

 

8. Schäden

Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt. 

 

9. Zeitweise Überlassung

Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch vor und nach Ende der Veranstaltung/des Projektes zeitweise überlassen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können damit nicht aufgerechnet werden. 

 

10. Reklamationen

Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von Ironclad UG durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden. 

 

11. Foto & Videoaufnahmen

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Ironclad UG die auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.

 

12. Entsorgung

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, das der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.

 

13. Markenrecht

Die Marken-Label "Foodtruckers -only real chefs can be foodtruckers-" & "The Flying Butchmen -Streetfood Manufacture-" sind eingetragene & geschützte Wort & Bildmarken, diese dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch uns weder verwendet noch verbreitet und/oder zu Werbezwecken genutzt werden. Sollte diese Zustimmung erteilt worden sein, erlischt diese automatisch mit Abschluss des Projektes respektive durch Beendigung der Zusammenarbeit, jedoch spätestens vier (4) Wochen nach erteilter Zustimmung. Die vorgenannten Marken und deren Logos, sind dann unverzüglich von allen Medien und Socialmedia - Seiten des Nutznießers (Vertragspartner) zu entfernen. Auch Querverweise und Verlinkungen sind hiervon betroffen. Jede Zuwiederhandlung wird rechlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.

 

14. Food Truck Vermietung & Schadensfall

Der Mieter muss bei Mietantritt (Abholung oder Lieferung) im Besitz einer gültigen Haftpflicht- und/oder Betriebshaftpflicht Versicherung, mit ausreichender Deckungssumme sein. Im Schadensfall wird eine Selbstbeteiligung  in Höhe von 1000,00 € (eintausend) sofort fällig.

 

Copyright Ironclad Catering & Veranstaltungsservice UG

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Dayo´s

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Ironclad Catering & Veranstatungsservice

 

Friedhofstraße 11 (Verwaltung/Homeoffice GF)

52441 Linnich

 

 

 

Kontakt & Reservierungen

 

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